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BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- VersR 1963, 430
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61
Ein Verwaltungsakt kann jedoch zivilrechtliche Bestandteile haben, insbesondere mit einem privatrechtlichen Vertrag verbunden werden (BVerwGE 4, 342 mit Hinweis auf BGHZ 21, 319;… Staudinger, BGB 11. Aufl. § 905 Anm. 10 f dritter Absatz). - BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61
Ein Verwaltungsakt kann jedoch zivilrechtliche Bestandteile haben, insbesondere mit einem privatrechtlichen Vertrag verbunden werden (BVerwGE 4, 342 mit Hinweis auf BGHZ 21, 319;… Staudinger, BGB 11. Aufl. § 905 Anm. 10 f dritter Absatz). - BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56
Wasserentnahme aus dem Rhein
Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61
Richtig ist, daß, wie die Revision ausführt, die Auslegung des Genehmigungsbescheides als eines Verwaltungsaktes der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. auch BGHZ 28, 34, 38, 40). - BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55
Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre
Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61
Eine sachwidrige und deshalb unzulässige Verbindung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis mit einer privatrechtlichen Verpflichtung liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Übernahme der Verpflichtung in einem inneren Zusammenhang mit der Erlaubnis steht, wie das beispielsweise bei Erteilung einer Bauerlaubnis oder Ausnahmegenehmigung, die mit der Übernahme einer Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks in Verbindung steht, der Fall sein kann (vgl. BGHZ 26, 84, 27; ferner BayObLGZ 1957, 205; OLG Hamburg MDR 1962, 986;… Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, erster Band, 8. Aufl. S. 345, 346). - OLG Hamburg, 06.07.1962 - 1 U 5/62
Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61
Eine sachwidrige und deshalb unzulässige Verbindung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis mit einer privatrechtlichen Verpflichtung liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Übernahme der Verpflichtung in einem inneren Zusammenhang mit der Erlaubnis steht, wie das beispielsweise bei Erteilung einer Bauerlaubnis oder Ausnahmegenehmigung, die mit der Übernahme einer Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks in Verbindung steht, der Fall sein kann (vgl. BGHZ 26, 84, 27; ferner BayObLGZ 1957, 205; OLG Hamburg MDR 1962, 986;… Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, erster Band, 8. Aufl. S. 345, 346).